SICHERE STRATEGIETAGE

Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für die Hamburger IT-Strategietage 2022

 Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für die Hamburger IT-Strategietage 2022 “Sichere Strategietage” ab Oktober 2021.

2G-VERANSTALTUNG:

Die IT-Strategietage 2022 werden als “2G”-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass nur Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, die vollständig gegen das neuartige SARS-CoV-2-Virus geimpft sind oder sich kurzfristig von einer Erkrankung erholt haben. Dies gilt sowohl für Teilnehmer als auch alle Personen, die mit der Veranstaltung zu tun haben, wie z. B. Mitarbeiter, Servicepersonal, Hotelpersonal usw.

 

VERPFLICHTUNG:

Die Hamburger IT-Strategietage verpflichten sich zu höchstmöglichem Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen. Staatlich geprüfte Hygienebeauftragte werden an jedem Veranstaltungsort die Einhaltung der bundesweit gültigen Pandemiebeschränkungsmaßnahmen überwachen. Alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Gesetze und Verordnungen werden beachtet und umgesetzt. „Sichere Strategietage“ steht für Veranstaltungsorganisation nach höchstmöglichen Standards der Pandemiebeschränkung und besteht aus einem ausgefeilten Regelwerk. Alle Maßnahmen entsprechen den jeweiligen regionalen Regelungen und können jederzeit variieren, abweichen oder sich ändern, wenn die Gesetzgebung aktualisiert wird. Die Hamburger IT-Strategietage und ihre Sicherheitsbeauftragten stehen in direktem Kontakt mit den regionalen und nationalen Behörden. Alle Entscheidungen über die Durchführbarkeit der Veranstaltung unterliegen den Pandemiebeschränkungsmaßnahmen der Bundesregierung und bestehen aus folgenden Maßnahmen: 

Begrenzte Teilnehmeranzahl
Social Distancing
Gesundheit und mehr

1. MASSNAHMEN ZUR KONTAKTVERMEIDUNG:

  • Einlasskontrollen: Je nach Größe und Kapazität des Veranstaltungsortes wird nur einer bestimmten Anzahl von Teilnehmern pro Zeiteinheit Einlass gewährt. Um den Einlass zur Veranstaltung zu kontrollieren, wird eine Anmelde- oder Reservierungspflicht eingeführt. Dies dient auch dazu, Wartezeiten zu vermeiden und den “Begegnungsverkehr” zu reduzieren. In Eingangs- und Empfangsbereichen wird der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen wartenden Teilnehmern eingehalten.
  • Die Mitarbeiter werden über folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln belehrt (u.a. allgemeine Regeln des Infektionsschutzes wie “Niesknigge”, Klassifizierung von Erkältungssymptomen, etc.). Die Teilnehmer werden mit Hilfe von Schildern, Plakaten usw. über die Hygieneregeln, einschließlich der sanitären Einrichtungen, aufgeklärt.
  • Die Bereiche werden durch Schranken deutlich gekennzeichnet und mit einem zentralen Eingang und einem zentralen Ausgang versehen. Die Zugangskontrolle erfolgt durch feste Absperrungen, Wachen und Flatterband.
  • Zwischen den Stühlen wird ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten.
  • Soweit möglich, wird ein Einbahnverkehr um die Veranstaltung herum mit geeigneten Markierungen eingerichtet. Die Markierung weist auch auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen hin.
  • Die Vermeidung von Warteschlangen und Staus wird durch verantwortliche Aufsichtspersonen sichergestellt.

 

 2. MASSNAHMEN DER VERANSTALTUNGSORGANISATION:

  • Gästen, die nicht bereit sind, die folgenden Regeln einzuhalten, wird der Zutritt gemäß unserer Hausordnung verweigert.
  • Die Kontaktdaten aller Teilnehmer werden erfasst. Diese werden bis einen Monat nach der Veranstaltung gespeichert und anschließend gemäß der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vernichtet.

 

3. INDIVIDUELLE PERSONENBEZOGENE MASSNAHMEN EINSCHLIESSLICH IMPF- / GENESENHEITSSTATUS DER TEILNEHMER UND SARS-COV-2-TESTVERFAHREN

  • Der Hamburger Senat gibt Veranstaltern seit September 2021 die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen nach den sogenannten “2G”-Richtlinien durchzuführen. Die IT-Strategietage 2022 werden als “2G”-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass nur Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, die vollständig gegen das neuartige SARS-CoV-2-Virus geimpft sind oder sich kurzfristig von einer Erkrankung erholt haben. Dies gilt sowohl für Teilnehmer als auch alle Personen, die mit der Veranstaltung zu tun haben, wie z. B. Mitarbeiter, Servicepersonal, Hotelpersonal usw.
  • Die Teilnehmer müssen einen gültigen Nachweis über ihren Impf- oder Genesungsstatus erbringen. Dies kann die digitale oder analoge Impfbescheinigung sein, die von Regierungen und Gesundheitsämtern im Auftrag der WHO ausgestellt wird, oder ein positiver PCR-Test, der nicht älter als 6 Monate und nicht jünger als 3 Wochen sein darf.
  • Ein Test auf SARS-CoV-2 ist für diese Art der Ereignisdurchführung nicht zwingend erforderlich. Je nach Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus im Februar 2022 können jedoch auch zusätzliche individuelle SARS-CoV-2-Tests durchgeführt werden. In diesem Fall kann jede teilnehmende Person, unabhängig vom individuellen Impf- oder Genesungsstatus, täglich einem SARS-CoV-2-Schnelltest unterzogen werden. Dies gilt für alle Personen, die direkt oder indirekt länger als 15 Minuten mit den Veranstaltungsteilnehmern in Kontakt kommen.
  • In Übereinstimmung mit den Anforderungen der regionalen Gesundheitsbehörde stellt der Veranstalter zertifizierte Testeinrichtungen und -geräte zur Verfügung. Jede zu testende Person muss sich bei der Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests ausweisen (Reisepass oder Personalausweis mit Foto).
  • Wenn eine Person eine der oben genannten Regeln oder Maßnahmen nicht beachten oder einhalten möchte, kann sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder mit anderen Teilnehmern interagieren.
  • Teilnehmern mit Symptomen oder einem positiven SARS-CoV-2-Test wird der Zugang verweigert.
  • Die Teilnehmer müssen sich vor dem Betreten der Veranstaltung anmelden und ihre Hände waschen oder desinfizieren. Geeignete Waschgelegenheiten und/oder Desinfektionsmittelspender werden zur Verfügung gestellt.
  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen, wenn sie darauf hingewiesen werden.
  • Alle Mitarbeiter, die direkten Kontakt zu den Teilnehmern haben, sind verpflichtet, einen Mund- Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen.

4. ZUSÄTZLICHE VERANSTALTUNGSBEZOGENE MASSNAHMEN:

  • Bewirtung von Teilnehmern erfolgt nach den Richtlinien des Gastgewerbes.
  • Öffentliche Getränkeautomaten sind verboten.
  • Sport und andere Aktivitäten, die eine erhöhte Aerosol-Emission verursachen, sind verboten.
  • Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder mit einem viruziden Mittel desinfiziert.
  • Es werden geeignete Vorkehrungen für den Zugang zu den Toiletten für eine kontrollierte Anzahl von Personen getroffen, die eine Maske tragen. Die Anzahl der Personen, die die Toilette betreten dürfen, hängt von der Größe der Toilette ab. Es wird ein Sozialabstand von 1,5 Metern eingehalten, und falls erforderlich, können einzelne Toiletten oder Urinale geschlossen werden.
  • Die Toiletten werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Flüssigseife sowie Händedesinfektionsmittel und Einweghandtücher für die Teilnehmer werden zur Verfügung gestellt.